Durch die erschwinglichen Preise landen immer mehr Drohnen in deutschen Haushalten. Bieten sie auf der einen Seite spektakuläre Luftaufnahmen, so können sie bei falscher Nutzung gefährlich werden. Unerfahrene Drohnen-Piloten bringen Menschen und sich selbst durch ihre Leichtfertigkeit in Gefahr. Um das zu vermeiden gab es bisher einige komplexe Gesetze und Richtlinien.
Anfang April ist nun ein neues Bundesgesetz im Umgang mit Multikoptern in Kraft getreten. Das Gesetz präsentiert sich neu, strukturiert und vereinfacht die Regeln und die Bürokratie um den bisherigen Genehmigungs-Wahnsinn. Für alle Piloten hier ein paar wertvolle Tipps:
1. Kennzeichnungspflicht
Ab einem Gesamtgewicht von 0,25 Kg muss an die Drohne eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Diese Regel gilt auch beim Fliegen auf einem Modellfluggelände. Die Plakette muss dabei dauerhaft, sichtbar und feuerfest sein.
2. Kenntnisnachweis
Unter einem Gesamtgewicht von 2 Kg der Drohne muss künftig weder eine Aufstiegsgenehmigung, noch ein Kenntnisnachweis erbracht werden. Dies gilt zum Beispiel für die DJI Phantom oder Mavic. Für den Flug mit einer schwereren Drohne ab 2 Kg, wie zum Beispiel der DJI Inspire, muss ab dem 01.Oktober 2017 ein Nachweis über besondere Kenntnisse erbracht werden. Dieser Kenntnisnachweis wird nach Bestehen der offiziellen, vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten, Prüfung ausgestellt. Die Prüfung behandelt die Themen Luftrecht, Meteorologie, Flugdurchführung und Navigation und umfasst ca. 50 Multiple-Choice-Fragen. Eine anerkannte Prüfstelle in Niedersachsen ist zum Beispiel hier zu finden.
3. Aufstiegsgenehmigung
Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen privaten und gewerblichen Flügen: alle Drohnen ab 5 Kg Gesamtgewicht benötigen eine Aufstiegserlaubnis, die von der Landesluftfahrtsbehörde ausgestellt wird.
4. Versicherung
Grundsätzlich gilt, beim Fliegen von Drohnen ist der Pilot zum Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung rechtlich verpflichtet ist. Die normale Haftpflicht deckt in der Regel durch die Drohne verursachte Schäden nicht ab.
5. Flughöhe
Ein Drohnen-Pilot darf bis zu einer Höhe von 100 Metern über dem Boden fliegen.
Fliegt der Pilot mithilfe einer Videobrille, so darf er nur 30 Meter hoch fliegen. Bedingung hierfür ist außerdem, dass die Drohne ein Gesamtgewicht von 0,25 Kg nicht überschreitet.
6. Flugverbote
Flugverbot besteht zum Beispiel über fremden Grundstücken, Nationalparks (Harz, Wattenmeer, etc.), Menschenansammlungen und Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften. Zudem muss die Drohne immer in Sichtweite des Piloten sein.
Flugverbot besteht zudem im kontrollierten Luftraum, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen. Wer im kontrollierten Luftraum trotzdem fliegen möchte, sollte sich von der Flugsicherung eine Genehmigung einholen. Am besten mit einem Anruf bei der zuständigen Luftfahrtsbehörde. Wissen diese nicht über den geplanten Flug Bescheid, so kann man sich ganz schnell dem „schweren Eingriff in den Flugverkehr“ schuldig machen und muss im schlimmsten Fall die Kosten für die Umleitung des gesamten Flugverkehrs, also Linienflüge als auch Rettungshubschrauber, tragen.
7. Grundsätzlich gilt:
Für einen sicheren und reibungslosen Flug gibt es also einige Regeln und Gesetze zu beachten. Wer sich unsicher über seine Lage und seinem Vorhaben ist, sollte am besten einfach die zuständige Landesluftfahrtsbehörde kontaktieren.
Die aktuelle Gesetzeslage und weitere Informationen gibt es hier.